Dass sich endlich einmal ein Rechtsanwalt
mit einer solchen Informationsfülle
und unter Freigabe, also o h n e copyright-Anspruch,
an Bundeskanzlerin Merkel wendet,
an Bundeskanzlerin Merkel wendet,
ist BEACHTLICH . . ERFREULICH und ÜBERFÄLLIG
und noch so einiges mehr . . .
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